Sie wollen Ihre Praxis auflösen? Sicherlich eine der schwierigsten Entscheidungen im Leben eines Arztes.
Damit die Praxisauflösung reibungslos vonstatten geht, können Sie sich an unserer Checkliste orientieren.
Ermittlung des Praxiswerts
- Substanzwertverfahren (Verfahren der Bundesärztekammer nach Umsatz und Gewinn)
- Ertragswertverfahren (Ertrag für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer)
- Mischformen zwischen Substanz- und Ertragswertverfahren
- Durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestimmen lassen.
- Denken Sie auch rechtzeitig daran, Ihre Patienten um schriftliche Erlaubnis zur Weitergabe der Patientenakte zu bitten.
Zum Schluss gilt, wie bei ebay: Was erzielt wird, ist der Marktwert. Es gilt auch Faktoren zu berücksichtigen, die den Wert erhöhen oder mindern können:
- Alter und Ruf der Praxis
- Patientenstruktur (wie hoch ist der Privatanteil?)
- Lage Lage Lage
- Zustand des Gebäudes, in welcher Etage? Fahrstuhl vorhanden? etc.)
- Aufteilung der Räumlichkeiten und Gessamtgröße
- Mietvertrag
- ÖPNV und Parkplatzsituation
- Wie viele andere Ärzte vor Ort? Konkurrenten - Koopranten
- Gibt es Apotheken in der Nähe?
- Gibt es Krankenhäuser in der Nähe?
- Wie ist die Notdienstsituation?
Sollten Sie keinen Nachfolger finden (wollen), sollten Sie frühzeitig Kontakt zu einem Praxisauflöser aufnehmen; insbesondere dann, wenn er eine Folgeverwendung für die Praxisausstattung finden soll.
Dies können sein:
- Wiederaufbau der Praxis in Notgebieten - Spende
- Verkauf der Einrichtung an Kollegen
Oft stellt sich heraus, dass die Einrichtung mittlerweile nicht mehr dem Stand der Dinge entspricht und entsorgt werden muss. Dann muss sich Ihr Praxisauflöser um gesetzeskonforme und umweltgerechte Entsorgung kümmern.