Checkliste Trauerfall - Wohnungsauflösung - Entrümpeln

Was muss im Trauerfall erledigt werden?

  • Besorgen Sie sich eine Kopie der Sterbeurkunde, diese benötigen Sie für Kündigungen / Abbestellungen und Zahlungseinstellungen
  • Nachsendeantrag bei der Post bestellen zur Weiterleitung der Post des Verstorbenen
  • Sie müssen die Krankenkasse des Verstorbenen informieren. 
  • War der Verstorbene Rentenempfänger? So müssen Sie auch die zuständige Rentenkasse informieren. Im Kontoauszug erhalten Sie Hinweise, welche Kasse das ist. Eventuell müssen auch ehemalige Arbeitgeber informiert werden, wenn der Verstorbene von dort Versorgungsleistungen erhalten hatte.
  • War der Verstorbene Empfänger von Sozialleistungen, Hartz 4 oder Arbeitslosengeld?  Zuständig sind das Sozialamt, das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.
  • In den Kontoauszügen erhalten Sie Hinweise auf zu Kündigende Zahlungen wie bspw. Miete, Handy, GEZ, Telefon / Internet, Banken, Versicherungen, Zeitschriften-Abos und sonstige laufende Verbindlichkeiten
  • Abmeldung des Autos bei der Zulassungsstelle
  • Sprechen Sie mit Ihrem eigenen Versicherer, ob Voraussetzungen für eine Rabattübertragung gegeben sein könnten
  • Fragen Sie Nachbarn des Verstorbenen, welche Tageszeitung und welche Gratis-Zeitungen für Todesanzeige und Gedenkanzeige in Frage kommen
  • Benachrichtigen Sie Freunde und Geschäftspartner bzw. Kunden
  • Evtl. haben Sie Anspruch auf Fortzahlung von Versorgungsbezügen / Renten. Dies müssen Sie mit den Leistungsträgern klären.
  • Benachrichtigen Sie auch das Finanzamt
  • und klären Sie, ob und wann noch Steuererklärungen abzugeben sind.
  • Testament an das Nachlassgericht übergeben und Erbscheine beantragen
  • Wohnungsauflösung / Räumung der Wohnung beauftragen. Jetzt kostenloses Angebot anfordern - Einfach rechts das Blitz-Angebots-Formular ausfüllen